Krankenkassen Hinweise
Abklärungen für Sie
Ich bin von den meisten Krankenkassen über die Zusatzversicherung anerkannt. Bitte erkundigen Sie sich vorgängig bei Ihrer Krankenkasse, ob die Behandlung von Ihrer Zusatzversicherung übernommen wird und wie hoch die Deckung ist. Jede Krankenkasse vergütet ausschliesslich Behandlungen gemäss ihrem eigenen Leistungskatalog. Es wird keine Haftung übernommen, wenn Ihre Krankenkasse keine Rückerstattung meiner Behandlungsmethoden über die Zusatzversicherung übernimmt.
SUVA
Die Rückerstattung durch die Suva ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig und wird jeweils im Einzelfall beurteilt. Deshalb holen Sie vor Behandlungsbeginn eine Kostengutsprache bei der Suva ein.
Öffnungszeiten
Montag – Freitag
09.00 – 19.00
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Samstag
09.00 – 12.00
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Termine nach Vereinbarung